Sportverletzungen versorgen: Die PECH-Regel

Sportverletzungen versorgen: Die PECH-RegelSportverletzungen, wie ein verstauchter Knöchel, müssen schnell versorgt werden. Als „Eselsbrücke“, um es sich leicht merken zu können, dient die PECH-Regel: Pause, Eis, Compression (engl. für Kompression), Hochlagern. Ist die Haut verletzt, sollte die Wunde vor dem Kühlen desinfiziert werden. Für das Kühlen gilt: Kältepacks nicht auf die nackte Haut legen und das Kühlen regelmäßig unterbrechen, damit die Muskeln durchblutet werden können. Ein Kompressionsverband und Hochlagern lindern Schwellungen. Außerdem können schmerzstillende Gels oder Salben aus der Apotheke helfen. Fragen Sie uns.

Quelle: https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/detail/sportverletzungen-nach-der-pech-regel-versorgen/

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