Pflegehilfsmittel: Unterstützung in der Pflege zu Hause

PflegehilfsmittelPflegehilfsmittel zum Verbrauch sollen die Pflege zu Hause erleichtern. Doch welche Hilfsmittel sind das, wem stehen sie zu?

Übernehmen Angehörige etwa die Betreuung ihrer pflegebedürftigen Eltern, benötigen sie oft Hilfsmittel wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel. Gemäß § 40 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches 11 erstattet die Pflegekasse Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Voraussetzung ist, dass der Versicherte zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft lebt und dass die Pflege durch mindestens einen Angehörigen, Freund oder Bekannten gewährleistet wird.

Was sind Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollen die tägliche Pflege erleichtern. Es sind dies: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schürzen zum Einmalgebrauch, wiederverwendbare Schürzen, Hände- und Flächendesinfektionsmittel.

So bieten Bettschutzeinlagen mit einer Größe von 60×90 cm bettlägerigen Personen tagsüber, vor allem aber auch nachts, Sicherheit. Insbesondere für Patienten mit Inkontinenz ermöglichen diese einen erweiterten Schutz. Aber auch bei vielen weiteren Krankheiten, bei der Körperwäsche von bettlägerigen Personen und bei der Nahrungsaufnahme sorgen saugende Bettschutzeinlagen für mehr Sicherheit. Sie nehmen Flüssigkeiten schnell und sicher auf und können nach dem Gebrauch direkt entsorgt werden. Die Oberseite der Bettschutzeinlagen besteht aus einer saugstarken Vliesschicht. Das Zellstoff/Zellulosegemisch ist hautfreundlich. Die Unterseite der Bettschutzeinlagen besteht aus einem für Flüssigkeiten undurchlässigem Material, um die Matratze zu schützen.

Um die Leistung der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, ist keine ärztliche Verordnung nötig. Der Antrag kann direkt in der Sonnen-Apotheke, Bergkamen ausgefüllt und per Post oder Fax an die entsprechende Pflegekasse geschickt werden. Im Antrag auf Kostenübernahme kann der Versicherte oder sein Vertreter ankreuzen, welche Pflegehilfsmittel er generell benötigt, zum Beispiel Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel.

Für die einzelnen Pflegehilfsmittel gibt es vereinbarte Höchstpreise. Bis zu diesen Beträgen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die einzelnen Produkte pro Monat, die Apotheke rechnet direkt mit der Kasse ab. Benötigt ein Patient viele verschiedene Pflegehilfsmittel, kann es passieren, dass die monatlichen 40 Euro der Pflegekasse nicht ausreichen. Dann muss der Versicherte den Differenzbetrag selbst übernehmen. Verändert sich die Pflegesituation, kann die Genehmigung auch erweitert werden.

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