Kasse muss Impfung gegen Gürtelrose zahlen

GürtelroseDie Gesetzliche Krankenversicherung muss künftig für alle Versicherten ab einem Alter von 60 Jahren die Immunisierung gegen das Herpeszoster-Virus (Gürtelrose) erstatten. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).

Die Impfempfehlung der STIKO (Ständigen Impfkommission) für alle Personen ab 60 Jahren berücksichtigt das mit dem Alter zunehmende Risiko für schwere Krankheitsverläufe des Herpes zoster und das Auftreten einer postherpetischen Neuralgie. Personen mit rheumatoider Arthritis, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, Asthma bronchiale und Diabetes sollten sich bereits ab einem Alter von 50 Jahren impfen lassen.

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